14. Juli 2005 2. Strafsenat
...258 StPO nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen ausgeschlossen ist (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 258 Rdnr. 34 m. w. Nachw.). Ein solcher Ausnahmefall ist zum Beispiel angenommen worden bei ei...
REWIS RS 2005, 2536
24. Oktober 2006 2. Strafsenat
...258 Abs. 2 2. Halbsatz, Abs. 3 StPO das letzte Wort erteilt worden, hat in der Sache - zumindest vorläufig - Erfolg. 6Die Generalstaatsanwaltschaft hat zu der formellen Rüge der gesetzlichen Vertreter...
REWIS RS 2006, 1189