23. Oktober 2014 28. Zivilsenat
...252 BGB auf den im Zeitraum 01.01.2009 bis 30.06.2010 entgangenen Annahme-verzugslohn im Sinne des § 615 S. 1 BGB. 146Die Höhe dieses Verdienstausfallschadens ist letztlich nach § 287 Abs. 1 S. 1 ZPO ...
REWIS RS 2014, 8968
15. August 2000 19. Zivilsenat
...252 BGB) gerichtet ist. 1195. 120Ein derartiger Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung besteht jedoch nicht. Die Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 BGB liegen nicht vor: Dem Beklagten ist nicht ei...
REWIS RS 2000, 1431
15. April 2007 27. Zivilsenat
...252 BGB zusammensetze. Der danach – nach Abzug des im Vorverfahren geltend gemachten Quotenschadens des Klägers auf die Gemeinschuldnerin entfallende Schaden von jedenfalls 1,0 Mio. DM entspreche, wa...
REWIS RS 2007, 4308
24. Januar 2019 18. Zivilsenat
...252 S. 1 BGB den entgangenen Gewinn. Bei der Berechnung des der Klägerin zu ersetzenden entgangenen Gewinns ist auszugehen von der vertraglichen Vergütung, die sie bei Fortsetzung der Geschäftsbeziehu...
REWIS RS 2019, 11045
1. Dezember 2022 6. Zivilsenat
...252 BGB), die bereits erbrachte Gegenleistung sowie sonstige jetzt frustrierte, d.h. nutzlos gewordene Aufwendungen zur Ermöglichung und Durchführung des Vertrages in Betracht (vgl. MüKoBGB, 9. Aufl. ...
REWIS RS 2022, 9026
10. Juli 2023 8. Zivilsenat
...252 BGB). 184(1) Die Voraussetzungen für eine Schätzung durch den Senat nach § 287 ZPO liegen vor. 185Der Schadenseintritt und die Schadenshöhe sind zwischen den Parteien umstritten. Zwar hat der darl...
REWIS RS 2023, 4955
5. November 2020 5. Zivilsenat
...252 BGB der Gewinn angenommen werden, der nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte. Dem Senat erscheint es indessen weni...
REWIS RS 2020, 12024
15. September 2020 11. Zivilsenat
...252einen Distanzring (W##.##40) (Anlage K 53/13), 253m) 254eine Distanzhülse (2E##.#2A) (Anlage K 53/15), 255n) 256eine Distanzbüchse (G##.#6B) (Anlage K 53/17), 257o) 258einen Deckel (DL##.#1) (Anlag...
REWIS RS 2020, 5330