20. November 2008 3. Strafsenat
...238 StGB ist nur erfüllt, wenn die Tat als Taterfolg zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers führt, § 238 Abs. 1, 2.Hs. StGB. 27Nach den Gesetzesmaterialien ist dies ...
REWIS RS 2008, 691
13. März 2008 15. Zivilsenat
...238 StGB sind. Ggf. ist daher, soweit die Anstaltsleitung keine eigene Eingriffsbefugnis 37besitzt, die Hilfe die Polizei- und Ordnungsbehörden in Anspruch zu nehmen, um eine fortgesetzte Begehung zu...
REWIS RS 2008, 4950