19. Januar 2017 4. Senat
(Abgrenzung des physischen Goldhandels von privater Vermögensverwaltung - keine Anwendung des § 4 Abs. 3 …
...238 Rz 47). Allerdings können die §§ 238 ff. HGB für eine ausländische Personengesellschaft allenfalls dann eingreifen, wenn sie entweder ihren Verwaltungssitz im Inland hat (vgl. Graf in Münchener Ko...
NJW 2017, 1568REWIS RS 2017, 17084
14. Oktober 2008 23. Zivilsenat
...238 HGB, solange sich die Vermögenszuflüsse und -abflüsse sowie die Trennung von Gesellschafts- und Privatvermögen der Gesellschafter noch aufgrund sonstiger vorhandener Unterlagen nachvollziehen lass...
REWIS RS 2008, 1461
14. Oktober 2008 23. Zivilsenat
...238 HGB, solange sich die Vermögenszuflüsse und -abflüsse sowie die Trennung von Gesellschafts- und Privatvermögen der Gesellschafter noch aufgrund sonstiger vorhandener Unterlagen nachvollziehen lass...
REWIS RS 2008, 1454
30. Juni 2021 3. Kartellsenat
...238 HGB folge, dass eine Saldierung nur erfolgen könne, wenn detaillierte Kenntnisse über die in die Bilanz eingegangenen saldierten Positionen vorlägen. Diese könnten zur entsaldierten Darstellung ge...
REWIS RS 2021, 4455
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