Setzen Sie Teile in "", um exakt zu suchen.
Amtl. AZ: VII ZR 100/19 | REWIS RS | Papierfundstelle | ECLI | RCN

Glossar
Exakte Suche aktiviert: § 2270 BGB

Suche durchgeführt.

Resultate (36 Treffer)

Bundesgerichtshof: IV ZR 230/09

12. Januar 2011 4. Zivilsenat

Gemeinschaftliches Testament: Ausschlagungsfrist für ein Vermächtnis an den überlebenden Ehegatten; Wiedererlangung der Testierfreiheit durch den …


...2270 Abs. 1 BGB die Unwirksamkeit auch der wechselbezüglichen Verfügung des vorverstorbenen Ehegatten zur Folge. Aus §§ 2270, 2271 BGB ergibt sich nicht, dass diese Wirkung erst mit dem Tod des überle...

REWIS RS 2011, 10537

Oberlandesgericht Hamm: 10 U 137/04

4. August 2005 10. Zivilsenat

...2270, Rdnr. 13 m.w.N.; Münchener Kommentar, aaO, § 2270, Rdnr. 6/7). Die Feststellungslast trifft dabei denjenigen, der sein Recht auf die Wechselbezüglichkeit stützt (Palandt, aaO; Juris-Praxiskommen...

REWIS RS 2005, 2255

Bundesgerichtshof: IV ZR 230/09

12. Januar 2011 IV. Zivilsenat

...2270 Abs. 1 BGB die Unwirksamkeit auch der wechselbezüglichen Verfügung des vorverstor-benen Ehegatten zur Folge. Aus §§ 2270, 2271 BGB ergibt sich nicht, dass diese Wirkung erst mit dem Tod des überl...

REWIS RS 2011, 10531

Bundesgerichtshof: IV ZB 33/20

24. Februar 2021 4. Zivilsenat

Nachlasssache mit grenzüberschreitendem Bezug: Beurteilung einer konkludenten Rechtswahl des Erblassers im Sinne der Europäischen Erbrechtsverordnung


...2270 Abs. 2, 2271 Abs. 2 BGB den späteren Verfügungen der Erblasserin zugunsten der Beteiligten zu 1 und 2 entgegensteht.9 a) Das Beschwerdegericht hat zunächst rechtsfehlerfrei entschi...

MDR 2021, 494-495REWIS RS 2021, 8429

OLG München: 31 Wx 294/16

11. Juni 2018

Ergänzende Testamentsauslegung


...2270 Abs. 1 BGB, ohne dass auf die Auslegungsregel nach § 2270 Abs. 2 BGB zurückzugreifen wäre. Die Erblasser hatten bei Errichtung des Testaments im Jahre 1977 ersichtlich das Bestreben, dass der übe...

REWIS RS 2018, 8016

OLG München: 31 Wx 241/18

24. August 2020

Bindungswirkung eines in Österreich geschriebenes gemeinschaftlichen Testaments


...2270 Abs. 1 BGB. Das ergibt sich schon aus der ausdrücklichen Anordnung in Ziffer III des Testaments, sodass auf die Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB nicht zurückgegriffen werden muss. Diese Wech...

REWIS RS 2020, 10819

OLG München: 31 Wx 269/18

18. August 2020

Bindungswirkung eines österreichischen Erbvertrages


...2270 Abs. 3 BGB und des § 2278 Abs. 2 BGB, der die Rechtswahl aus dem Kreis derjenigen Verfügungen von Todes wegen ausnimmt, die wechselbezüglich bzw. vertragsmäßig sein können. Somit bleibt es nach d...

REWIS RS 2020, 10815

Oberlandesgericht Hamm: 10 U 76/ 16

13. Juli 2017 10. Zivilsenat

...2270 II BGB als  wechselbezügliche Verfügung aufzufassen wäre, folgt hieraus nicht, dass die Erblasserin auch an die Ersatzerbfolge der Adoptivtochter ihres Sohnes gem. § 2271 II BGB gebunden war. 69I...

REWIS RS 2017, 8005

OLG München: 3 U 796/16

23. November 2016

Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung in einem Berliner Testament


...2270, Rn. 7). Abgesehen davon sind die §§ 2270, 2271 BGB nach allgemeiner Meinung auch auf die Fälle analog anzuwenden, in denen zwar die Verfügung des einen Ehepartners von der des anderen abhängig i...

REWIS RS 2016, 1887

Oberlandesgericht Hamm: 10 U 18/13

26. Februar 2015 10. Zivilsenat

...2270 Abs. 2 BGB begehrt werde. Insoweit bestehe kein Feststellungsinteresse, da der Hilfsantrag zu I.1. der Klage dem Verstoß gegen § 2270 Abs. 2 BGB bereits Rechnung trage. Soweit Auskunft begehrt we...

REWIS RS 2015, 14800

Oberlandesgericht Düsseldorf: 7 U 67/17

21. September 2018 7. Zivilsenat

...2270 BGB), sondern erfahrungsgemäß nicht selten auch inhaltlich abgesprochen und insofern Ergebnis und Ausdruck eines gemeinsam gefassten Entschlusses beider Teile sind. Lässt sich bei der Auslegung d...

REWIS RS 2018, 3535

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.