9. Januar 2020 2. Strafsenat
...21i GVG untersagt eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren zumindest im Bereich des § 21e Abs. 3 GVG bei eilbedürftigen und nicht umstrittenen Entscheidungen nicht, wenn aus Gründen der Vereinfachung ...
REWIS RS 2020, 4496