24. November 2000 20. Zivilsenat
...206 BGB nicht beeinflußt, sondern lediglich der Ablauf der Frist. Unter Berücksichtigung des § 206 BGB war die Verjährung hier am 17. März 1999 vollendet und konnte nicht mehr durch die erst am 15. De...
REWIS RS 2000, 371
5. Februar 2016 11. Zivilsenat
...206 BGB mit der Wirkung des § 209 BGB gehemmt, weil die Klägerin durch höhere Gewalt an der Rechtsverfolgung gehindert gewesen wäre. Höhere Gewalt liegt vor, wenn die Verhinderung der Rechtsverfolgung...
REWIS RS 2016, 16551
9. Januar 2006 5. Zivilsenat
...206 BGB im Falle der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die eine erfolgversprechende Rechtsverfolgung erst möglich macht, eine Hemmung bejaht wird, vermag sich der Senat dem jedenfalls i...
REWIS RS 2006, 5782
1. März 2019 25. Zivilsenat
...206 BGB ist nicht eingetreten. 45Höhere Gewalt im Sinne dieser Vorschrift liegt nicht vor. Dies ist nur der Fall, wenn die Verhinderung auf Ereignissen beruht, die auch durch die äußerste, billigerwei...
REWIS RS 2019, 9716