16. März 2012 V. Zivilsenat
...206 BGB für berücksichtigungsfähighält, übersieht es, dass sich der Regelung keine über die Verjährung hinausgehenden Grundsätze entnehmen lassen (vgl. BGH, 2526-14-Urteil vom 24.Oktober 1960 III ZR 1...
REWIS RS 2012, 8063
22. Juli 2010 7. Zivilsenat
Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten: Verjährung bei arglistigem Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels; Verletzung einer Organisationsobliegenheit des …
...206/06, BGHZ 179, 55, 63, Tz. 21 f.) .1c. Der allein durch einen Baumangel verursachte Anschein einer Bauüberwachungspflichtverletzung kann nur ausnahmsweise den weitergehenden Anschein erwecken, der ...
REWIS RS 2010, 4477
22. Juli 2010 VII. Zivilsenat
...206/06, BGHZ 179, 55, 63, Tz. 21 f.). c) Der allein durch einen Baumangel verursachte Anschein einer Bauüberwachungspflicht-verletzung kann nur ausnahmsweise den weitergehenden Anschein erwecken, der...
REWIS RS 2010, 4562
21. Oktober 2014 XI. Zivilsenat
...206 BGB auszugehen. Die Anleger waren bis zum Inkrafttreten des KapMuG nicht "infolge höherer Gewalt"im Sinne von §206 BGB an der Rechtsdurchsetzung gehindert. Denn ihnen war es trotz Überla...
REWIS RS 2014, 2016
21. Oktober 2014 11. Zivilsenat
Kapitalanleger-Musterverfahren: Musterentscheid zur Prospekthaftung für den 3. Börsengang der Deutschen Telekom AG; erforderlicher Inhalt eines …
...206 BGB auszugehen. Die Anleger waren bis zum Inkrafttreten des KapMuG nicht "infolge höherer Gewalt" im Sinne von § 206 BGB an der Rechtsdurchsetzung gehindert. Denn ihnen war es trotz Über...
BUNDESGERICHTSHOF (BGH)SCHADENSERSATZVERJÄHRUNGUNTERNEHMENBANK- UND KAPITALMARKTRECHTDEUTSCHE TELEKOMAKTIENBÖRSERECHTSMISSBRAUCHKAUSALITÄTMAHNVERFAHRENKAPITALANLAGESACHEN
NJW 2015, 236WM 2016, 254 REWIS RS 2014, 2010