3. November 2014 2. Zivilsenat
...1975 BGB um einen Sonderfall der Nachlasspflegschaft handelt. Denn insoweit besteht ein entscheidender Unterschied, weil die Anordnung einer allgemeinen Nachlasspflegschaft keines Antrages bedarf, son...
REWIS RS 2014, 1709
14. April 2005 2. Zivilsenat
...1975 BGB); andererseits soll der Nachlass im Interesse der Nachlassgläubiger von dem sonstigen Vermögen des Erben abgesondert werden, um ihn vorzugsweise zu ihrer Befriedigung zu verwenden. 10Mit der...
REWIS RS 2005, 4022