26. Oktober 2004 XI. Zivilsenat
...173 BGB als gültig zu behandeln sei. (1) Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bundesge-richtshofs sind die §§ 171 und 172 BGB sowie die allgemeinen Grundsätze über die Duldungs- und Ansche...
REWIS RS 2004, 1018
25. März 2024 15. Zivilsenat
Grundbuchamt, Legitimationswirkung, Alleinerbenstellung, Erlöschen der Vollmacht, Bevollmächtigter, Wirksame Vollmacht, Vollmacht des Notars, Transmortale Vollmacht, Vollmachtsurkunde, …
...173 BGB das Vertrauen auf deren Fortbestand geschützt, was auch von dem Grundbuchamt zu beachten sei. Im Interesse eines reibungslosen Rechtsverkehrs sei die Legitimationswirkung als fortbestehend anz...
REWIS RS 2024, 1281
2. Mai 2000 XI. Zivilsenat
...173 BGB nicht besteht (MünchKomm/Schramm, BGB3. Aufl. § 173 Rdn. 3).Die Treuhandvertrags- und die Vollmachtserklärung des Klägerswaren notariell beurkundet. Bei solchen Erklärungen besteht nach demkla...
REWIS RS 2000, 2404
2. Mai 2000 XI. Zivilsenat
...173 BGB, in derenRahmen eine allgemeine Überprüfungs- und Nachforschungspflicht- 13 -nicht besteht (MünchKomm/Schramm aaO § 173 Rdn. 3), gelten überihren Wortlaut hinaus auch dann, wenn eine Vollmacht...
REWIS RS 2000, 2402
2. Mai 2000 XI. Zivilsenat
...173 BGB nicht besteht (MünchKomm/Schramm, BGB3. Aufl. § 173 Rdn. 3).Die Treuhandvertrags- und die Vollmachtserklärung der Klägerwaren notariell beurkundet. Bei solchen Erklärungen besteht nach demklar...
REWIS RS 2000, 2405
15. Dezember 2004 13. Zivilsenat
...173 BGB eine Berufung auf Rechtsscheingesichtspunkte versagt bleiben müsse, da eine "Abwälzung der mit dem Vertriebskonzept verbundenen Risiken" allein auf den Anleger nicht angemessen ersch...
REWIS RS 2004, 182
16. September 2003 XI. Zivilsenat
...173 BGB so-wie die Regeln über die Duldungs- und Anscheinsvollmacht sind Anwen-dungsfälle des allgemeinen Rechtsgrundsatzes, daß derjenige, der ei-nem gutgläubigen Dritten gegenüber zurechenbar den Re...
REWIS RS 2003, 1643
22. Februar 2018
...173 BGB aus. Dass diese Formulierung auch nach dem Verständnis der Beteiligten nicht zwingend den Verlust der materiell-rechtlichen Forderung beinhaltet, geht aus der Neuformulierung der neuen PrüfvV ...
REWIS RS 2018, 13481
5. April 2006 13. Zivilsenat
...173 BGB sowie der Regeln über die Duldungs- und Anscheinsvollmacht hinreichend gewährleistet. Wenn die Klägerin bei ihrer Darlehensvergabepraxis indessen entgegen banküblicher Gepflogenheit die Erkenn...
REWIS RS 2006, 4092
17. Juni 2005 V. Zivilsenat
...173 BGB wird der gute Glaube des Vertragspartners an den gemäß §§ 171, 172 BGB gesetzten Rechtsschein nur dann nicht geschützt, wenn er den Mangel der Vertretungsmacht bei der Vornahme des Rechtsgesch...
REWIS RS 2005, 3032
5. Juli 2005 15. Zivilsenat
...173 BGB), dass der Dritte den Mangel der Vollmacht kannte oder kennen musste. Insbesondere dann, wenn die Voraussetzungen dieses Rechtsscheintatbestandes vorliegen, wird das Grundbuchamt regelmäßig da...
REWIS RS 2005, 2749
10. März 2004 IV. Zivilsenat
...173 BGB geregelten Fälle hinaus aus allgemeinen Rechts-scheinsgesichtspunkten dem Geschäftsgegner gegenüber als wirksam zu behandeln sein. Das ist der Fall, wenn das Vertrauen des Dritten auf den Best...
REWIS RS 2004, 4192
21. März 2001 15. Zivilsenat
...173 BGB, Rn. 9 ff.; 14 ff.) auf Seiten des Beklagten zu entnehmen. An einer Duldungsvollmacht fehlt es jedenfalls deshalb, weil sich aus den Darlegungen der Klägerin nicht ergibt, daß diese vor dem 17...
REWIS RS 2001, 3111
22. Oktober 2003 IV. Zivilsenat
...173 BGB gegeben sind. Zu letzterem verweist der Senat auf dieUrteile des Bundesgerichtshofes vom 18. September 2001 (aaO unter II5) und vom 14. Mai 2002 (aaO unter II 3 c).- 16 -6. Das Urteil erweist ...
REWIS RS 2003, 1075
4. Dezember 2007 XI. Zivilsenat
...173 BGB selbst dann nicht ein, wenn die Voll-macht bei Abschluss des Kaufvertrages vorgelegen hätte. Die Verkäu-ferin der Eigentumswohnung hätte die Nichtigkeit der privatschriftlichen 17 - 9 - Erwerb...
REWIS RS 2007, 507
15. Januar 2019
Keine Eintragung des vom Vertreter bewilligten Grundpfandrechts bei Kenntnis des Grundbuchamtes vom zwischenzeitlichen Widerruf der …
...173 BGB) sind im Grundbuchverfahren zu berücksichtigen, solange keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie - etwa wegen Bösgläubigkeit des Geschäftspartners - nicht greifen ...
REWIS RS 2019, 11493
15. Januar 2019
Versagung einer Grundbucheintragung nach Vollmachtswiderruf
...173 BGB) sind im Grundbuchverfahren zu berücksichtigen, solange keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie - etwa wegen Bösgläubigkeit des Geschäftspartners - nicht greifen ...
REWIS RS 2019, 11475
23. Januar 2007 XI. Zivilsenat
...173 BGB ausgeschlossen war, weil der Beklagten der Mangel der Ver-tretungsmacht nicht hätte bekannt sein müssen (Senatsurteile vom 9. November 2004 - XI ZR 315/03, aaO, und vom 25. April 2006 - XI ZR ...
REWIS RS 2007, 5647
28. April 2016 6. Zivilsenat
...173 BGB eine Duldungsvollmacht bestanden, weil die Mitgesellschafter es ihm auch bei all den vorangegangenen Einberufungsverlangen überlassen hatten, sie zu vertreten. Soweit der Geschäftsführer F… in...
REWIS RS 2016, 12093
8. Oktober 2004 V. Zivilsenat
...1732, 1734/1735). Das ist hier jedenfalls nicht mit der gebotenen (BGH, Urt. v. 1. März 2004, II ZR 88/02, NJW 2004, 2228, 2229/2230) Übersichtlichkeit und Vollständigkeit geschehen. Diese Zweifel zwi...
REWIS RS 2004, 1266
2. Dezember 2003 XI. Zivilsenat
...173 BGB wird der gute Glaube an den gemäß §§ 171, 172 BGBgesetzten Rechtsschein geschützt, wenn der Vertragspartner den Man-gel der Vertretungsmacht bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts nichtkennt ode...
REWIS RS 2003, 434
20. April 2020
Untersagung Gewerbetätigkeiten im Immobilien- und Finanzierungsbereich - erweiterte Gewerbeuntersagung
...173 BGB informieren können und damit rechtlich einen Einfluss im Außenverhältnis ausschließen können. 72Hinsichtlich einer Einflussmöglichkeit auf den bedeutsamen Geschäftsvorgang der Personalentschei...
REWIS RS 2020, 9209
14. Oktober 2003 XI. Zivilsenat
...173 BGB und die Grundsätze der Dul-dungs- und Anscheinsvollmacht sind Anwendungsfälle des allgemeinenRechtsgrundsatzes, daß derjenige, der einem gutgläubigen Dritten ge-genüber zurechenbar den Rechtss...
REWIS RS 2003, 1220
6. September 2006 13. Zivilsenat
...173 BGB nur geschützt, wenn der Vertragspartner den Mangel der Vertretungsmacht bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts nicht kennt oder kennen muss. Dabei kommt es nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht a...
REWIS RS 2006, 1951
6. September 2006 13. Zivilsenat
...173 BGB nur geschützt, wenn der Vertragspartner den Mangel der Vertretungsmacht bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts nicht kennt oder kennen muss. Dabei kommt es nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht a...
REWIS RS 2006, 1952
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