15. November 2017 12. Zivilsenat
Nachehelicher Unterhalt: Anspruch auf Auskunft über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen; Bemessung des Unterhaltsbedarfs nach der …
...1581 BGB; vgl. Senatsurteil BGHZ 192, 45 = FamRZ 2012, 281 Rn. 16 ff.). Unter Umständen können die wirtschaftlichen Verhältnisse auch für weitere Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs bedeutsam sein...
MDR 2018, 213-215REWIS RS 2017, 2343
15. Juli 2015 XII. Zivilsenat
...1581 BGB wäre, würde sich eine Prüfung der Herabsetzung oder Befristung des Unterhalts erübrigen. DoseKlinkhammerGünterBoturGuhlingVorinstanzen:AG Bonn, Entscheidung vom 08.11.2013 -409 F 221/12 -OLG ...
REWIS RS 2015, 8156
15. November 2017 XII. Zivilsenat
...1581, 1605a)Der Anspruch auf Auskunft über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist bereits ge-geben, wenn die Auskunft für den Unterhaltsanspruch Bedeutung haben kann (im An-schluss an Senatsurtei...
REWIS RS 2017, 2320
19. November 2008 XII. Zivilsenat
...1581, 1603 Gegenüber dem Ehegattenunterhalt muss dem Unterhaltspflichtigen grundsätz-lich ein Selbstbehalt verbleiben, der den notwendigen Selbstbehalt gegenüber einem Unterhaltsanspruch minderjährig...
REWIS RS 2008, 756
5. April 2000 XII. Zivilsenat
...1581Zur Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des nachehelichen Un-terhalts, wenn der Verpflichtete nach Scheidung der Ehe in dem früher im Miteigen-tum der Parteien stehenden Einfamilie...
REWIS RS 2000, 2605
4. August 2010 12. Zivilsenat
Nachehelicher Altersunterhalt: Prüfung ehebedingter Nachteile auf Seiten des Anspruchstellers; Bestimmung des angemessenen Lebensbedarfs als Grenze …
...1581 BGB gleichgesetzt, sondern mit dem angemessenen Selbstbehalt von derzeit 1.100 €.II.8 Das hält einer rechtlichen Nachprüfung nicht in allen Punkten stand.9 1. Die fü...
REWIS RS 2010, 4267
4. August 2010 XII. Zivilsenat
...1581 BGB gleichgesetzt, sondern mit dem angemessenen Selbstbehalt von derzeit 1.100 •. - 5 - II. 8 Das hält einer rechtlichen Nachprüfung nicht in allen Punkten stand. 9 1. Die für den Unterhaltsbeda...
REWIS RS 2010, 4289
7. März 2012 XII. Zivilsenat
...1581 BGB zu berück-sichtigen, wobei es maßgeblich auf die Rangverhältnisse ankommt (Senatsur-teile vom 7.Dezember 2011-XIIZR151/09-FamRZ 2012, 281Rn.37ff. und XIIZR159/09-FamRZ 2012, 288Rn.34).Danach ...
REWIS RS 2012, 8470
30. Juli 2008 XII. Zivilsenat
...1581 BGB). c) Ist der Unterhaltsbedarf eines geschiedenen Ehegatten durch den hinzu gekom-menen Unterhaltsbedarf eines neuen Ehegatten herabgesetzt, ist im Rahmen der dann gebotenen Dreiteilung das G...
REWIS RS 2008, 2570
13. April 2005 XII. Zivilsenat
...1581 BGB zusteht, wenn er nicht mehr unterhaltsbedürftig ist oder wenn der Unterhaltsanspruch aus sonstigen Gründen entfallen ist. Letzteres kann auch dann der Fall sein, wenn der geschiedene Ehegatte...
REWIS RS 2005, 4112
22. Mai 2019 12. Zivilsenat
Gleichrangige Kindesunterhaltsansprüche im Mangelfall: Verteilung bei nicht mehr zu erfüllendem Unterhalt für die Vergangenheit bei …
...1581 BGB). Nicht geregelt ist in § 1609 BGB dagegen, wie die für die Unterhaltsleistungen zur Verfügung stehenden Mittel unter den Unterhaltsberechtigten zu verteilen sind, wenn sie - wie hier (jedenf...
MDR 2019, 1063-1065REWIS RS 2019, 7024
30. März 2011 12. Zivilsenat
Nachehelicher Unterhalt: Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des Betreuungsunterhalts über das dritte Lebensjahr hinaus aus kindbezogenen …
...1581 BGB neben den tatsächlich erzielten Einkünften auch die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners zu berücksichtigen (Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 7. Aufl...
REWIS RS 2011, 8150
30. März 2011 XII. Zivilsenat
...1581 BGB neben den tatsächlich erzielten Einkünften auch die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners zu berücksich-tigen (Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 7. Auf...
REWIS RS 2011, 8062
28. Januar 2009 XII. Zivilsenat
...1581 BGB). Indem § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB für das Maß des nachehelichen Unterhalts - mit der Begrenzungsmöglichkeit des § 1578 b BGB - darüber hinausgeht und dem Unterhaltsberechtigten einen Un-terhal...
REWIS RS 2009, 5418