4. Mai 2001 25. Zivilsenat
...1579 Nr. 2, Nr. 6 BGB seine Stütze finden. Diese sog. negative Härteklausel des Unterhaltsrechts erfordert aber gemäß ihrem verbindlichen Wortlaut in sämtlichen Anwendungsfällen eine umfassende, an de...
REWIS RS 2001, 2679
28. August 2008 4. Zivilsenat
...1579 Nr. 2 BGB nicht vor. Es liegt bereits keine verfestigte Lebensgemeinschaft der Antragsgegnerin mit Herrn C vor. Die Beziehung besteht erst seit April 2007 und damit weniger als 2 Jahre. Nachdem d...
REWIS RS 2008, 2185
6. März 2002 27. Zivilsenat
...1579 Nr. 7 BGB[/ref] vorliegen. 4a) Ein "anderer Grund" im Sinne der genannten Vorschrift, aus dem die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig sein kann, setzt einen Sachverhalt vor...
REWIS RS 2002, 4219
6. Juni 2001 27. Zivilsenat
...1579 BGB nur zögerlich oder nicht vollständig nachkommt, kann er sich auf die dadurch bedingte Verzögerung in der Entscheidung nicht berufen (OLG Köln NJW-RR 1997, 1366 = FamRZ 1997, 1487, 1488; Zölle...
REWIS RS 2001, 2373
10. August 2017 4. Zivilsenat
...1579 BGB aus, weshalb von weiteren Ausführungen hierzu abgesehen wird. 33Dieser Sachverhalt führt entgegen der Auffassung des Antragsgegners aber auch nicht dazu, dass der Unterhaltsanspruch der Antra...
REWIS RS 2017, 6666
16. Juni 1999 27. Zivilsenat
...1579 BGB – bei Verwirklichung der entsprechenden in der vorgenannten Vorschrift genannten Einzeltatbestände nach Ergehen der Erstentscheidung – durch Abänderungsklage geltend zu machen (vgl. Palandt/D...
REWIS RS 1999, 798
10. März 2009 4. Zivilsenat
...1579 BGB nicht zu begründen. 11Die Abhebungen der Klägerin vom gemeinsamen Konto im April 2004, die zu einer Überziehung des Girokontos führten, stellen keine schwerwiegende Verletzung der Vermögensi...
REWIS RS 2009, 4622
20. Februar 2009 10. Zivilsenat
...1579 BGB auf Grund eines nachträglichen vorwerfbaren Verhaltens des Unterhaltsberechtigten (BGH NJW 2004, 1324, 1325) ist auf die Härteklauseln der §§ 1587h, 1587c Nr. 1 BGB nicht übertragbar. 362. 37...
REWIS RS 2009, 4911
27. Juni 1997 4. Zivilsenat
...1579 Nr. 7 BGB[/ref] für die Zeit ab dem 1. 7. 1997 auf 750.- DM. 51. 6Ausgangspunkt hierfür ist, daß die vom Kläger in Ziffer 2 der notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung übernommene Verpflichtung ...
REWIS RS 1997, 522