22. Januar 1999 25. Zivilsenat
...1572 BGB i.H.v. 1.300,00 DM/Monat ab dem 1. April 1998 zu. Entsprechend war der Unterhaltstitel aus dem Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Bergheim vom 21. Februar 1997 - [ref=b9b3d7a7-67b9-4...
REWIS RS 1999, 313
15. Dezember 1998 4. Zivilsenat
...1572 BGB nachehelichen Unterhalt in Höhe von 2.743,00 DM verlangen. 41) 5Ausgangspunkt hierfür ist, daß der in dem notariellen Ehevertrag vom 18.11.1996 unter Abschnitt II unter der Überschrift "...
REWIS RS 1998, 1138
28. Oktober 2009 27. Zivilsenat
...1572 BGB) ausscheidet. 5Ein Anspruch der Antragsgegnerin auf Zahlung von Aufstockungsunterhalt ist gemäß § 1578 b BGB auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, den die Antragsgegnerin bei hinre...
REWIS RS 2009, 886
15. September 1997 14. Zivilsenat
...1572 BGB[/ref] aus, wenn sich z.B. eine im Scheidungszeitpunkt schon vorhandene Krankheit aber noch nicht erkannte Krankheit kurze Zeit später zeigt (dazu BGH FamRZ 1987, 684; OLG Hamburg NJW-RR 1996,...
REWIS RS 1997, 660
9. Mai 2001 27. Zivilsenat
...1572 BGB zu, weil von ihr wegen Krankheit eine ihren Bedarf deckende vollschichtige Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Beweisaufnahme des Senats dazu, ob und in welchem Umfange die Antra...
REWIS RS 2001, 2623
7. März 2001 27. Zivilsenat
...1572 BGB. Einsatzzeitpunkt für einen solchen Unterhalt wäre der Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung der Ehe der Parteien am 31.05.1994. Zwar können gesundheitliche Störungen, die erst nach der Ehe...
REWIS RS 2001, 3288
2. Oktober 2009 4. Zivilsenat
...1572 BGB) durchaus als Ausdruck nachehelicher Solidarität besondere Bedeutung beigemessen hat, unterliegt dieser Unterhaltsanspruch nicht einem grundsätzlichen Ausschluss der vertraglichen Disposition...
REWIS RS 2009, 1351
3. September 2008 26. Zivilsenat
...1572 BGB. Die Antragsgegnerin ist seit Dezember 2004 krankheitsbedingt außerstande, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. 11Einwendungen gegen die Unterhaltsberechnung des Amtsgerichts haben die Partei...
REWIS RS 2008, 2130
9. Februar 2017 10. Zivilsenat
...1572 BGB zuletzt in Höhe von 1.983,00 Euro (1.708,00 Euro Elementarunterhalt und 275,00 Euro Altersvorsorge) verpflichtet. Der Antragsteller hatte u.a. wegen Änderung seiner wirtschaftlichen Verhältni...
REWIS RS 2017, 15829