27. Mai 2009 XII. Zivilsenat
...1569 BGB treffenden unterhalts-41 - 16 - rechtlichen Eigenverantwortung gehalten war, ihre nicht ausreichend ertragrei-che selbständige Tätigkeit aufzugeben und sich statt dessen um eine nichtselb-stä...
REWIS RS 2009, 3337
4. Juli 2007 XII. Zivilsenat
...1569 BGB hinreichend bewusst war. Denn dadurch gewinnt auch die Bedeutung der Verwirkungsgründe für den nachehelichen Unterhalt stärkeres Gewicht, als es für den Trennungsunterhalt (§ 1361 Abs. 3 BGB)...
REWIS RS 2007, 3078
12. März 2008 8. Senat für Familiensachen
...1569 BGB n. F. ersichtlich wird – vom Gesetzgeber durchaus beabsichtigt. 66Allerdings wirkt sich der Splittingvorteil vorliegend bei der Ermittlung des Nettoeinkommens des Klägers nicht aus, weil dies...
REWIS RS 2008, 5000
11. Februar 2004 XII. Zivilsenat
...1569 BGB verankerten Grundsatzder nachehelichen unterhaltsrechtlichen Eigenverantwortung eines jeden Ehe-gatten ein nahezu lückenloses System von Unterhaltsansprüchen gegenüber-gestellt, die den Schut...
REWIS RS 2004, 4617
28. Februar 2007 XII. Zivilsenat
...1569 BGB daran festgehalten, dass nacheheliche Einkommensstei-gerungen des Unterhaltspflichtigen sich nur dann bedarfssteigernd auswirken, wenn ihnen eine Entwicklung zugrunde liegt, die aus der Sicht...
REWIS RS 2007, 5031
20. Dezember 2017
...1569 BGB verankerte Gedanke der Eigenverantwortung im Rahmen der nach § 1361 Abs. 2 BGB vorzunehmenden Zumutbarkeitsabwägung eine immer größere Bedeutung. Schlie&am...
REWIS RS 2017, 241
Entscheidung noch nicht verfügbar? Wir benachrichtigen Sie gerne!
Bitte beachten Sie die Informationen zur Abdeckung unseres Index.