12. September 2019
Abgrenzung des rechtlichen Interesses vom wirtschaftlichen Interesse an Akteneinsicht
...1373 BGB als Zugewinn den Betrag definiert, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt, und Verbindlichkeiten nach § 1374 Abs. 3 BGB über die Höhe des Vermögens hinaus abzuz...
REWIS RS 2019, 3616