23. Dezember 2015
Kostenerstattungsanspruch - Jugendhilfekosten
...132 VwGO die Revision gegen die vorliegende Entscheidung zuzulassen, liegen nicht vor. Insbesondere kommt der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht zu. Denn e...
REWIS RS 2015, 85
17. Mai 2018
Mikrobielle Belastung einer Trinkwasserversorgungsanlage
...132 VwGO).
REWIS RS 2018, 8904
31. Mai 2019
Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegenüber dem Träger der Ausbildungsförderung bezüglich der Internatskosten von behinderten Auszubildenden
...132 VwGO die Revision gegen die vorliegende Entscheidung zuzulassen, liegen nicht vor. Lässt sich eine aufgeworfene Rechtsfrage - wie hier - ohne Weiteres aus dem Gesetz bzw. anhand des bislang erreic...
REWIS RS 2019, 6712
29. Juli 2021
Beschränkte Zulassung der Berufung durch das Verwaltungsgericht, Fruchtsaftmischung unter Zugabe von nichtbiologischen Vitaminen und Eisengluconat, …
...132 VwGO Rn 122 m.w.N.). 49Das ist hier der Fall. Am Ende der Entscheidungsgründe des Urteils des Verwaltungsgerichts heißt es: 50"Die Berufung war gem. § 124 a Abs. 1 VwGO i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr...
REWIS RS 2021, 3612
31. Mai 2019
Erstattung der Kosten des Sozialhilfeträgers für Unterbringung im Internat eines behinderten Auszubildenden
...132 VwGO die Revision gegen die vorliegende Entscheidung zuzulassen, liegen nicht vor. Lässt sich eine aufgeworfene Rechtsfrage - wie hier - ohne Weiteres aus dem Gesetz bzw. anhand des bislang erreic...
REWIS RS 2019, 6717
31. Mai 2019
Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegenüber dem Träger der Ausbildungsförderung bezüglich der Internatskosten von behinderten Auszubildenden
...132 VwGO die Revision gegen die vorliegende Entscheidung zuzulassen, liegen nicht vor. Lässt sich eine aufgeworfene Rechtsfrage - wie hier - ohne Weiteres aus dem Gesetz bzw. anhand des bislang erreic...
REWIS RS 2019, 6709
26. März 2018
Erteilung von zweckentfremdungsrechtlichen Negativattesten für Wohnungen
...132Die Beteiligten hatten im Berufungsverfahren hinreichend Gelegenheit, sich zu den maßgeblichen Fragen zu äußern. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welche auf der Rechtsprechung...
REWIS RS 2018, 11579