25. August 2011 17. Kammer
...126 Abs. 2 Satz 1 BGB die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Fehlt es an dieser gesetzlichen Form, ist der Aufhebungsvertrag gemäß § 125 Satz 1 BGB nichtig (BAG 17.12.2009 – 6...
REWIS RS 2011, 3719
4. Dezember 2003 4. Kammer
...126 BGB. Danach verlangt "Schriftform" den eigenhändig geschriebenen Namen des Unterzeichners unter seiner Erklärung (§ 126 Abs. 1 BGB). Die Kündigung ist nur dann wirksam erklärt, wenn sie ...
REWIS RS 2003, 362
28. Juli 2006 10. Kammer
...126 d.A.). 44Der Betriebsrat hat ferner die Auffassung vertreten, dass das Anhörungsverfahren seitens der Arbeitgeberin überhaupt nicht ordnungsgemäß eingeleitet worden sei, weil er, der Betriebsrat, ...
REWIS RS 2006, 2347
9. Juni 2016 15. Kammer
...126 BGB sei die Kündigung als unwirksam zu qualifizieren. Insbesondere handele es sich bei der Unterschrift der Zeugin N um eine schlichte Paraphe. 60Rechtsfehlerhaft sei die Beurteilung von § 1 Ziff....
REWIS RS 2016, 10237
18. Januar 2008 10. Kammer
...126 BGB) widersprochen. 121Die Zustimmungsverweigerung ist auch innerhalb der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG erfolgt. Das Zustimmungsverweigerungsschreiben des Betriebsrats vom 16.01.2007 ...
REWIS RS 2008, 6049
31. Juli 2009 10. Kammer
...126Dieser Verpflichtung ist die Arbeitgeberin mit Schreiben vom 30.11.2007 ordnungsgemäß nachgekommen. Das Schreiben vom 30.11.2007 enthält die notwendigen Angaben hinsichtlich der Person des in Aussi...
REWIS RS 2009, 2257
6. Oktober 2006 10. Kammer
...126Im Übrigen habe der Betriebsrat sich auf seiner Sitzung vom 01.02.2005 mit der Begründung für die Zustimmungsverweigerung befasst. In der Diskussion seien sich die Betriebsratsmitglieder darüber ei...
REWIS RS 2006, 1478
12. Januar 2006 4. Kammer
...126). In diesem Falle hätte man sich für die von der "Nachkündigung" vom 14.07.2004 betroffenen Arbeitnehmer von vornherein die "Vorkündigung" vom 29.06.2004 "sparen" kön...
REWIS RS 2006, 5654
12. Januar 2006 4. Kammer
...126). In diesem Falle hätte man sich für die von der "Nachkündigung" vom 14.07.2004 betroffenen Arbeitnehmer von vornherein die "Vorkündigung" vom 29.06.2004 "sparen" kön...
REWIS RS 2006, 5665