6. Oktober 2016
Zum Meistbegünstigungsgrundsatz - Folgenbeseitigungsanspruch
...123 SGG entscheidet das Gericht über die vom Kläger erhobenen Ansprüche, ohne an die Fassung der Anträge gebunden zu sein. Durch diese Vorschrift wird unter anderem der wesentliche Grundsatz auch des ...
REWIS RS 2016, 4351
6. Oktober 2016
Kein Anspruch auf Folgenbeseitigung
...123 SGG entscheidet das Gericht über die vom Kläger erhobenen Ansprüche, ohne an die Fassung der Anträge gebunden zu sein. Durch diese Vorschrift wird unter anderem der wesentliche Grundsatz auch des ...
REWIS RS 2016, 4373
6. Oktober 2016
Gewaltenteilung im Überprüfungsverfahren
...123 SGG entscheidet das Gericht über die vom Kläger erhobenen Ansprüche, ohne an die Fassung der Anträge gebunden zu sein. Durch diese Vorschrift wird unter anderem der wesentliche Grundsatz auch des ...
REWIS RS 2016, 4364
6. Oktober 2016
Erledigung einer Meldeterminaufforderung; Gewaltenteilung im Überprüfungsverfahren
...123 SGG entscheidet das Gericht über die vom Kläger erhobenen Ansprüche, ohne an die Fassung der Anträge gebunden zu sein. Durch diese Vorschrift wird unter anderem der wesentliche Grundsatz auch des ...
REWIS RS 2016, 4345
6. Oktober 2016
Entscheidungspflicht eines Jobcenters über Anträge im Zusammenhang mit der Überleitung von Ansprüchen aus einer Erbschaft?
...123 SGG entscheidet das Gericht über die vom Kläger erhobenen Ansprüche, ohne an die Fassung der Anträge gebunden zu sein. Durch diese Vorschrift wird unter anderem der wesentliche Grundsatz auch des ...
REWIS RS 2016, 4333
6. Oktober 2016
Keine Aussetzung des Verfahrens bei noch laufenden Überprüfungsverfahren
...123 SGG entscheidet das Gericht über die vom Kläger erhobenen Ansprüche, ohne an die Fassung der Anträge gebunden zu sein. Durch diese Vorschrift wird unter anderem der wesentliche Grundsatz auch des ...
REWIS RS 2016, 4357
28. September 2016
Rechtmäßigkeit von Eingliederungsverwaltungsakt und Sanktionsbescheid
...123 SGG i.V.m. § 133 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der auch im sozialgerichtlichen Verfahren anzuwenden ist, dahingehend auszulegen, dass sie sowohl die aufschiebende Wirkung der Widersprüche wie auc...
REWIS RS 2016, 4729