12. März 2014 4. Zivilsenat
...117 Abs. 1 S. 4 FamFG i. V. m. § 522 Abs. 1 S. 1 und 2 ZPO. 9Die Beschwerde des Antragstellers gegen den im Rechtsfolgenausspruch näher bezeichneten Beschluss ist unzulässig, weil er die rechtzeitige ...
REWIS RS 2014, 9970
18. Januar 2019 25. Zivilsenat
...117 FamFG zulässige Beschwerde des Antragstellers führt in der Sache zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zu einer Zurückverweisung des Verfahrens an das Amtsgericht - Familiengericht - Köl...
REWIS RS 2019, 11304
8. November 2016 26. Zivilsenat
...117 FamFG ohne – erneute – Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Eine mündliche Verhandlung wurde bereits in erster Instanz durchgeführt. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, zur Rechtsauf...
REWIS RS 2016, 2745
10. Juli 2017 10. Zivilsenat
...117 Abs. 1 S. 1 FamFG in Verbindung mit § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO ergebenden Erfordernissen an eine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung in zivilprozessualen Verfahren genügt. 18Nach § 117 Abs. 1 Sat...
REWIS RS 2017, 8332
25. Oktober 2018 10. Zivilsenat
...117 Abs. 3, § 68 Abs. 3 FamFG im schriftlichen Verfahren als unbegründet zurückzuweisen. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, zu dem Hinweis des Senats innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zug...
REWIS RS 2018, 2401