23. Juni 2020 Abteilung 210
...93b ZPO liegt nicht vor. Die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit beruht auf §§ 708 Nr. 7, 709 ZPO. 97Streitwert: 7.862,40 € (655,20 € x 12: Gemäß § 41 Abs. 1 u. Abs. 3 werden die Werte des ...
REWIS RS 2020, 6355