10. November 2004 VIII. Zivilsenat
...934 BGB unangreifbar gutgläubig erworben, was ausrei-che. Der dazu erforderliche mittelbare Besitz der Beklagten gründe sich auf den wirksam abgeschlossenen Leasingvertrag, mit dessen Abschluß FlowTex...
REWIS RS 2004, 779
10. November 2004 VIII. Zivilsenat
...934 BGB unangreifbar gutgläubig erworben, was ausrei-che. Der dazu erforderliche mittelbare Besitz der Beklagten gründe sich auf den wirksam abgeschlossenen Leasingvertrag, mit dessen Abschluß FlowTex...
REWIS RS 2004, 773
10. November 2004 VIII. Zivilsenat
...934 BGB unangreifbar gutgläubig erworben, was ausrei-che. Der dazu erforderliche mittelbare Besitz der Beklagten gründe sich auf den wirksam abgeschlossenen Leasingvertrag, mit dessen Abschluß FlowTex...
REWIS RS 2004, 782
10. November 2004 VIII. Zivilsenat
...934 BGB unangreifbar gutgläubig erworben, was ausrei-che. Der dazu erforderliche mittelbare Besitz der Beklagten gründe sich auf den wirksam abgeschlossenen Leasingvertrag, mit dessen Abschluß FlowTex...
REWIS RS 2004, 765
10. November 2004 VIII. Zivilsenat
...934 BGB unangreifbar gutgläubig erworben, was ausrei-che. Der dazu erforderliche mittelbare Besitz der Beklagten gründe sich auf den wirksam abgeschlossenen Leasingvertrag, mit dessen Abschluß FlowTex...
REWIS RS 2004, 778
10. November 2004 VIII. Zivilsenat
...934 Ein gutgläubiger Eigentumserwerb durch Einigung und Abtretung des Herausgabeanspruchs des mittel-baren Besitzers gegen den unmittelbaren Besitzer setzt, sofern dieser dem Erwerber nicht den unmitt...
REWIS RS 2004, 788
18. September 2020 V. Zivilsenat
...934 BGB nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verlorengegangen oder sonst abhandengekommen war. Der unfreiwil-lige Besitzverlust entwertet nämlich den unmittelbaren Besitz und die...
REWIS RS 2020, 11183
18. September 2020 5. Zivilsenat
Gutgläubiger Erwerb eines bei einer unbegleiteten Probefahrt entwendeten Kraftfahrzeugs: Vorliegen einer Besitzdienerschaft eines Kaufinteressenten; freiwilliger …
...934 BGB nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verlorengegangen oder sonst abhandengekommen war. Der unfreiwillige Besitzverlust entwertet nämlich den unmittelbaren Besitz und die ...
ZIVIL- UND ZIVILVERFAHRENSRECHTBUNDESGERICHTSHOF (BGH)INSTAGRAM-NEWSAUTOAUTOKAUFKAUFRECHT
MDR 2020, 1372-1373REWIS RS 2020, 786