25. November 2003 4. Strafsenat
...SGB V ausgeschlossen ist (§§ 34, 93 SGB V). Schließlich muß er gemäß § 17Abs. 8 ApoBetrO einem erkennbaren Arzneimittelmißbrauch in geeigneterWeise entgegentreten, insbesondere den Empfänger der Medik...
REWIS RS 2003, 583