11. August 2005 5. Zivilsenatq
...926 BGB gemeinsam mit dem von Herrn M erworbenen Grundstück. Sie gehörten nämlich nicht, wie dies in § 926 Abs. 1 Satz 1 a. E. BGB vorausgesetzt ist, dem Veräußerer M. Dieser erwarb mit dem Zuschlag i...
REWIS RS 2005, 2201