2. April 2009 1. Strafsenat
...923 ZPO zu bezeichnenden Arresthöchstbetrag nebst Lösungssumme in Orientierung an die Gesamtsumme vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge auf 263.636,25 € festgesetzt hat, ist der Arrestbefehl abzu...
REWIS RS 2009, 4116
30. Juni 2017 4. Strafsenat
...923 ZPO. 334. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 34Der im Wege einer Gesamtbetrachtung nochmals zu beachtende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit steht der Anordnung des Arrestes nicht entgegen. Der Sena...
REWIS RS 2017, 8712