3. Dezember 2001 Senat für Notarsachen
...92 BNotO ge-nannten Stellen die zu Grunde liegende Disziplinarverfrlassen hat.- 4 -2. Zulssig wre das Rechtsmittel nur bei der Versagung von Justizge-wrung, also etwa dann, wenn das Oberlandesgericht ...
REWIS RS 2001, 379
20. Juli 2020 Senat für Notarsachen
Notarverfahren: Beiladung der Notarkammer im gerichtlichen Disziplinarverfahren
...92 BNotO und nicht Trägerin der Disziplinargewalt. Lediglich bei ordnungswidrigem Verhalten leichterer Art kann sie gemäß § 75 Abs. 1 BNotO eine Ermahnung aussprechen, bei der es sich um keine Diszipl...
REWIS RS 2020, 1443
22. März 2010 Senat für Notarsachen
Berufsrecht der Notare: Verfassungsmäßigkeit des Erlöschens des Notaramts mit Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren; …
...92 - NotZ 53/92 - BGHR BNotO [n.F.] § 6 Abs. 1 Satz 2 - Altersgrenze 1).7 a) Die gesetzliche Altersgrenze von 70 Jahren für die Ausübung des Notarberufs beschränkt die Berufswahlfreihei...
REWIS RS 2010, 8238
22. März 2010 Senat für Notarsachen
...92 - NotZ 53/92 - BGHR BNotO [n.F.] § 6 Abs. 1 Satz 2 - Alters-grenze 1). a) Die gesetzliche Altersgrenze von 70 Jahren für die Ausübung des Notarberufs beschränkt die Berufswahlfreiheit, denn über ei...
REWIS RS 2010, 8199