8. Oktober 2015 3. Senat für Bußgeldsachen
...91 OWiG nach den dort genannten Vorschriften der StPO. Zuständig für die Entscheidung ist danach zunächst die Vollstreckungsbehörde. Dies ist hier gem. § 91 OWiG i.V.m. § 451 Satz 1 StPO die Staatsanw...
REWIS RS 2015, 4215
2. November 2016 2. Senat für Bußgeldsachen
...91. 10Die Entscheidung über das in dem Bußgeldbescheid angeordnete Fahrverbot ist nicht rechtskräftig geworden. Denn die Beschränkung des Einspruchs auf die dort festgesetzte Geldbuße von 500 Euro ist...
REWIS RS 2016, 3012
Entscheidung noch nicht verfügbar? Wir benachrichtigen Sie gerne!
Bitte beachten Sie die Informationen zur Abdeckung unseres Index.