21. Juni 2023 Zivil- (Beschwerde-) Kammer
...905 ZPO. Dieser Fall liegt hier nicht vor. 13Auch nach § 906 Abs. 2 ZPO kann der Schuldner die generelle Freistellung künftiger Zahlungen der Beihilfestelle und der privaten Krankenversicherung im Weg...
REWIS RS 2023, 4453