22. Januar 2007 5. Zivilsenat
...905 S.2 BGB scheitert ebenfalls, da die Beeinträchtigung nicht in einer derartigen Höhe erfolgt, dass an der Ausschließung kein Interesse besteht. Dies ergibt sich aus den oben genannten Gründen, da a...
REWIS RS 2007, 5650
13. Juli 2017 21. Zivilsenat
...905 S. 2 BGB. Nach § 905 S. 2 BGB kann der Eigentümer Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat. Dabei ist allerdings berei...
REWIS RS 2017, 7981