25. Oktober 2001 2. Zivilkammer
...902 BGB verjährt ein Anspruch aus einem nicht eingetragenen Recht innerhalb von 30 Jahren gemäß § 195 BGB. Die Verjährungsfrist wurde nicht durch die Löschung des Wegerechts im Jahre 1955 in Lauf gese...
REWIS RS 2001, 834