4. April 2001 2a. Zivilkammer
...90 ZPO ein Ordnungsgeld von 2.000,— DM, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 500,- DM ein Tag Ordnungshaft, verhängt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuld...
REWIS RS 2001, 2930