31. Oktober 2016
Kostenerstattung für geleistete Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bei Wechsel der Zuständigkeit
...89e SGB VIII ins Leere, da dessen Voraussetzungen nicht (mehr) vorliegen: Tatbestandsvoraussetzung des § 89e SGB VIII ist u.a. dass sich die Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt richtet und ...
REWIS RS 2016, 3077