17. November 2000 V. Zivilsenat
...895 BGB verpflichtet, das Zuordnungsverfahren mit dem Zweckeder Feststellung seiner Inhaberschaft an der Buchposition zu betreiben. Ergehtder beantragte Bescheid, ist § 39 GBO nicht anzuwenden (§ 11 A...
REWIS RS 2000, 482