22. Oktober 2020
Auslegung, Berufungsbeklagter, Einbruchdiebstahlversicherung, Einbruchsdiebstahl, Gebäudefeuerversicherung, Versicherungsnehmer, Versicherungsschutz
...88 VVG (Prölss/Martin, 29. Aufl. § 88 Rn. 9) definierten Gebäudebegriff abzustellen. In § 88 VVG ist geregelt, wie sich der Versicherungswert berechnet, wenn sich die Versicherung auf eine Sache oder ...
REWIS RS 2020, 7867
29. November 2018
Anspruchsinhaberschaft hinsichtlich des Neuwertanteils der Versicherungsleistung aus einer Neuwertversicherung ("Übererlös") beim Kfz-Finanzierungsleasing
...88 VVG, mithin eine Versicherung, die nur das Interesse des Eigentümers an der Sache, d.h. das Sacherhaltungsinteresse umfasse, zugrunde. Nur unter dieser Prämisse führe der BGH weiter aus: „Die Leist...
MDR 2019, 161-162REWIS RS 2018, 1051
13. Oktober 2016 IX. Zivilsenat
...88 VVG aF und des § 88 VVG nF stehen dem nicht entge-gen. Auf die vom Berufungsgericht angestellten Erwägungen zum Verständnis des Begriffs Zeitwert kommt es aus Rechtsgründen nicht an. b) Auch die Hi...
REWIS RS 2016, 4002
13. Oktober 2016 9. Zivilsenat
Feuerversicherung: Berücksichtigung der Architektengebühren und sonstiger Baunebenkosten bei der Ermittlung des Zeitwertschadens; Haftung des Rechtsanwalts …
...88 VVG aF und des § 88 VVG nF stehen dem nicht entgegen. Auf die vom Berufungsgericht angestellten Erwägungen zum Verständnis des Begriffs Zeitwert kommt es aus Rechtsgründen nicht an.18 ...
WM2017,678REWIS RS 2016, 4013
16. August 2019 6. Zivilsenat
...88 VVG gerichtet habe und es im dortigen Fall eindeutig nur um das Sachinteresse gegangen sei. Außerdem habe die Beklagte selbst im Leasingvertrag Ziff. X 6 eine Regelung für den Fall der vorzeitigen ...
REWIS RS 2019, 4403
24. April 2023 3. Zivilkammer
...88 VVG über den Zeitwert hinaus die Differenz zum Neuwert, sog. Neuwertspitze, verlangen. Die Voraussetzungen hierfür liegen nicht vor. Insbesondere ist es dem Kläger nicht gelungen, zur Überzeugung d...
REWIS RS 2023, 4221
Entscheidung noch nicht verfügbar? Wir benachrichtigen Sie gerne!
Bitte beachten Sie die Informationen zur Abdeckung unseres Index.