3. Februar 1997 16. Zivilsenat
...875 BGB unterscheidet sich von einem Verzicht auf die Grundschuld im Sinne der §§ 1192 Abs. 1, 1168 BGB dadurch, daß das Grundpfandrecht im ersteren Falle erlischt, während es im letzteren Falle auf d...
REWIS RS 1997, 239
20. März 1996 2. Zivilsenat
...875 BGB) und daher trotz Eintrittes der Bedingung (Tod des anderen Ehepartners) die Rechtswirkungen des Wohnungsrechtes in seiner Person nicht entstehen. 24Es besteht auch keine Veranlassung, durch di...
REWIS RS 1996, 156
11. Januar 2005 15. Zivilsenat
...875 BGB aufgehoben werden kann. Eine Übertragung des Grundstücks insgesamt (§ 925 BGB), im Rahmen dessen man an eine Zweckänderung hätte denken können, ist nicht erfolgt. Die §§ 873 ff und 925 ff BGB ...
REWIS RS 2005, 5565