29. November 1999 15. Zivilsenat
...86 ZVG wie eine einstweilige Einstellung des Verfahrens. Die nach § 31 ZVG erforderliche Belehrung der Beteiligten zu 2) über ihr Recht, die Fortsetzung des Verfahrens zu beantragen, hat der Senat dem...
REWIS RS 1999, 1335