15. März 2000 2. Zivilsenat
...858 Rdnr. 6; MK/Joost, a.a.O., § 858 Rdnr. 5, 12,; Staudinger/Bund, BGB, 13. Auflage 1995, § 858, Rdnr. 53 m.w.N.). Durch die angedrohte Unterbrechung der Zufuhr von Wasser, Strom und Gas/Heizung wird...
REWIS RS 2000, 2820
19. November 1999 3. Zivilsenat
...858 BGB) liegen vor. Der Beklagte hat dem Kläger ohne dessen Willen den Besitz an den Werkzeugen entzogen. Werkzeuge eines Handwerkers stehen nach Auffassung des Senates auch dann in dessen unmittelba...
REWIS RS 1999, 1306
5. November 2021 11. Zivilsenat
...858 BGB ist gegenüber der Antragsgegnerin zu 1) als Vermieterin, die das Fahrzeug am 07.08.2020 „sichergestellt“ haben soll (Bl. 57 OLGA), schlüssig vorgetragen. Der vorherige, vage bleibende Vortrag,...
REWIS RS 2021, 1312
28. Mai 2020 21. Zivilsenat
...858 Abs. 1 BGB und zugleich eine unerlaubte Selbsthilfe im Sinne von § 229 BGB dar, für deren Folgen der Vermieter über die vom Amtsgericht herangezogenen Vorschriften hinaus sogar verschuldensunabhän...
REWIS RS 2020, 4993
12. Oktober 2006 15. Zivilsenat
...858 BGB, jeweils in Verbindung mit §§ 830 Abs. 1, 840 BGB, als Gesamtschuldner verpflichtet sind, weil die Besetzungsaktion die Klägerin in ihren Rechten aus Eigentum, Besitz und aus eingerichtetem un...
REWIS RS 2006, 1359
25. November 2020 16. Zivilsenat
...858 BGB ergebe. Im Übrigen beruhe das Wegerecht auf einem Leihvertrag, welcher durch das Schreiben vom 27.06.2016 mangels Kündigungsgrundes nicht wirksam gekündigt worden sei. Zudem bestehe ein unkünd...
REWIS RS 2020, 5888
1. Juni 2018 16. Zivilsenat
...858 BGB ergebe. Im übrigen beruhe das Wegerecht auf einem Leihvertrag, welcher durch das Schreiben vom 27.06.2016 mangels Kündigungsgrund nicht wirksam gekündigt worden sei. Zudem bestehe ein unkündba...
REWIS RS 2018, 8402
1. September 2021 22. Zivilsenat
...858 BGB) in Besitz genommenen Wohnung befunden haben. Denn zu den Obhutspflichten der Beklagten bei Inbesitznahme der Wohnung und der darin befindlichen (Einrichtungs-) Gegenstände hat auch die Pflich...
MDR 2021, 1416-1417REWIS RS 2021, 2894