4. Februar 2010 1. Zivilsenat
Rechtsanwaltsgebühren: Vergütung des mit der Zwangsvollstreckung beauftragten Rechtsanwalts im Erinnerungsverfahren
...850h ZPO angemessen sei, Angaben zu Art und Umfang der Tätigkeit des Schuldners. Die Gläubigerin hat zuvor keinen Antrag zur entsprechenden Ergänzung des Vermögensverzeichnisses beim Gerichtsvollziehe...
REWIS RS 2010, 9695
4. Februar 2010 I. Zivilsenat
...850h ZPO angemessen sei, Angaben zu Art und Umfang der Tätigkeit des Schuldners. Die Gläubigerin hat zuvor kei-nen Antrag zur entsprechenden Ergänzung des Vermögensverzeichnisses beim Gerichtsvollzieh...
REWIS RS 2010, 9706
10. Oktober 2003 IXa- Zivilsenat
...850h ZPO anzuwenden. Es gelten darüber hinaus die all-gemeinen Grundsätze der Zivilprozeßordnung über die Pfändbarkeit künftigerGeldansprüche. Danach genügt es, daß deren Rechtsgrund und der Dritt-sch...
REWIS RS 2003, 1259
21. November 2002 IX. Zivilsenat
...850h ZPO (vgl. auch BGHZ 92, 339, 343 ff). Ergänzend dazu gel-ten die allgemeinen Grundsätze der Zivilprozeßordnung über die Pfändbarkeitkünftiger Geldansprüche.In der Einzelzwangsvollstreckung können...
REWIS RS 2002, 592