30. November 2016
Reichweite der Meinungsfreiheit von Rechtsanwälten
...85 StGB erfüllt sei. Es lägen objektiv beleidigende Äußerungen vor, die nicht nach § 193 StGB gerechtfertigt seien. Zwar handele es sich nicht um reine Schmähkritik, die gebotene Abwägung ergebe aber,...
REWIS RS 2016, 1584