19. März 2015
Prüfungsrecht, Zweite Juristische Staatsprüfung, Beurteilungsfehler, unsachliche Prüferbemerkung, Gesamtnote, Nachprüfungsverfahren, Beurteilungsspielraum, Sachlichkeitsgebot, Bewertungsfehler, Beurteilungsrüge, Gesamtbewertung, Notengebung, …
...841 ZPO verkenne und von ihr keine Ausführungen dahingehend gemacht worden seien, dass § 841 ZPO die Mitwirkungsmöglichkeit des Schuldners am Rechtsstreit zwischen Gläubiger und Drittschuldner sichers...
REWIS RS 2015, 13726
20. Juni 2001 13. Zivilsenat
...841 ZPO (Verpflichtung des Gläubigers, dem Schuldner im Drittschuldnerprozess den Streit zu verkünden, damit er dem Rechtsstreit auf Seiten des Gläubigers beitritt) wird bereits deutlich, wie nahe der...
REWIS RS 2001, 2186
28. Januar 2021 15. Zivilkammer
...841 ZPO zu genügen –den Anspruch des Miterben wegen des Kontos der Erbengemeinschaft gegen die Beklagte als Drittschuldnerin im Wege der Einziehungsklage geltend machen wollen. Zur Begründung eines Au...
REWIS RS 2021, 9082
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