2. Juli 1992 11. Zivilkammer
...834 BGB. Auch aus § 823 BGB folgt kein 94Anspruch der Klägerin gegen den beklagten Ehemann. 95Anders als im Verhältnis zu der beklagten Ehefrau, die 96gem. § 833 BGB für vermutetes Verschulden haftet,...
REWIS RS 1992, 24