2. Juli 1992 11. Zivilkammer
...828 BGB. Unter Berücksichtigung 84des Mitverschuldens der Klägerin bemißt sich das 85Schmerzensgeld mit 2.500,00 DM. 86Im Umfang der Haftungsquote der Beklagten ist auch das 87Feststellungsbegehren be...
REWIS RS 1992, 24