1. Oktober 2020 2. Strafsenat
...82. 19Der durch die Betroffene erhobene Besetzungseinwand ist im vorliegenden Bußgeldverfahren nicht statthaft und daher unzulässig. 20Nach § 222 a Abs. 1 StPO ist die Besetzung des Gerichts spätesten...
REWIS RS 2020, 5376