21. Juni 2005
...82 ArbGG grundsätzlich nicht begründet werden (vgl. Germelmann/Matthes, ArbGG, 4. Auflage, § 82 Rn. 2 m.w.N.; Erfurter Kommentar/Eisemann, 5. Auflage, § 82 ArbGG Rn. 1 m.w.N.). Die örtliche Zuständigk...
REWIS RS 2005, 2989
17. Januar 2023 2. Kammer
...82 ArbGG abschließend und zwingend geregelt (BAG, Beschluss vom 19. Juni 1986 – 6 ABR 66/84 –, Rn. 9, juris). 3Zuständig ist jeweils das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Betrieb liegt (§ 82 Abs. 1...
REWIS RS 2023, 27
14. Dezember 2022 18. Kammer
...82 ArbGG abschließend und zwingend geregelt (BAG, Beschluss vom 19. Juni 1986 – 6 ABR 66/84 –, Rn. 9, juris). 68Zuständig ist hiernach aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Regelung des § 82Abs. 1 Sat...
REWIS RS 2022, 8180
21. Oktober 2015
Untersagung der Amtsausübung des Antragsgegners im Betriebsrat nach Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten
...82 ff d.A.). Die entsprechende Vollmacht seitens des Betriebsrates wurde unter dem 21.9.2015 erteilt (9 BV 31/15, Bl. 182 ff d.A.). 10Der Antragsteller ist der Auffassung, dass der Antrag zulässig und...
REWIS RS 2015, 3555
15. Dezember 2005 11. Kammer
...82 Abs. 2 ArbGG. Diese Auslegung des Gesetzes werde gestützt durch die gesetzliche Neuregelung des § 82 Abs. 3 ArbGG, wo mit Wirkung ab 29.12.2004 die örtliche Zuständigkeit in Angelegenheiten aus dem...
REWIS RS 2005, 198
10. Juni 2020
Betriebsrat, Eingruppierung, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Tarifvertrag, Zustimmung, Arbeitszeit, Leistungen, Ware, Zustimmungsverweigerung, Beschlussverfahren, Stellenbeschreibung, Entgeltgruppe, Versetzung, Zustimmung …
...82Die Anträge sind zulässig und begründet. A. 83Der Rechtsweg zum Arbeitsgericht im Beschlussverfahren ist über § 2 a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG in Verbindung mit 99 BetrVG eröffnet. Es handelt sich um die Du...
REWIS RS 2020, 6438
14. März 2008 2. Kammer
...82 ArbGG, Rand-Nr. 3; Erfürter Kommentar/Eisemann, 7. Auflage (2007), § 97 ArbGG, Rand-Nr. 3). 443. 45Der Antrag ist jedenfalls in der zuletzt im Anhörungstermin gestellten Fassung hinreichend bestimm...
REWIS RS 2008, 4941
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