20. Dezember 2006 VII. Zivilsenat
...818, 825 Abs. 2 a) Der Schuldner kann nach dem Rechtsgedanken des § 818 ZPO bei dem Vollstre-ckungsgericht beantragen, dem nach § 825 Abs. 2 ZPO mit der Versteigerung mehrerer gepfändeter Gegenstände ...
REWIS RS 2006, 121
16. Mai 2013 9. Zivilsenat
Versteigerung gepfändeter Gegenstände durch einen Dritten: Anspruch des Vollstreckungsschuldners auf Auszahlung des einbehaltenen Erlöses
...818 ZPO sei nie erfolgt, und die vorläufigen Anordnungen des Bundesgerichtshofs seien durch die späteren Erledigungserklärungen gegenstandslos geworden. Von dem erzielten Erlös dürfe die Beklagte jedo...
REWIS RS 2013, 5717
16. Mai 2013 IX. Zivilsenat
...818 ZPO sei nie erfolgt,und die vorläufigen Anordnungen des Bundesge-richtshofs seien durch die späteren Erledigungserklärungen gegenstandslos geworden. Von dem erzielten Erlös dürfe die Beklagte jedo...
REWIS RS 2013, 5788
12. Januar 2006 IX. Zivilsenat
...818 ZPO, § 161 Abs. 2 ZVG). Der Nießbraucher kann insoweit nicht auf den Weg der Vollstreckungs-gegenklage nach § 767 ZPO verwiesen werden, um den Erfüllungseinwand gel-tend zu machen. 17 Auf der Gr...
REWIS RS 2006, 5685
11. Mai 2009 II. Zivilsenat
...818; ZPO § 533 a) Bei der Rückabwicklung einer verdeckten (gemischten) Sacheinlage im Aktien-recht ist in die Saldierung der beiderseitigen Bereicherungsansprüche (vgl. dazu BGHZ 173, 145 - Lurgi I) a...
REWIS RS 2009, 3594
9. Juli 2007 II. Zivilsenat
...818 Abs. 2 BGB) erworben (vgl. BGHZ 36, 321, 323; 37, 258, 264; Bamberger/Roth/Wendehorst, BGB § 818 Rdn. 30). Ebenso sind die Bereicherungsansprüche der Schuldnerin mit ihren jeweiligen Zahlun-gen vo...
REWIS RS 2007, 3001
6. April 2016 VIII. Zivilsenat
...818 Rn.31 aE; MünchKommBGB/Schwab, BGB, 6.Aufl., §818 Rn. 103 mwN), im Mindestmaß jedoch auf einen Ersatz der einem vergleichbaren Versorgungsunternehmen zum jeweiligen Belieferungszeitpunkt entstande...
REWIS RS 2016, 13461
22. Dezember 2021 22. Zivilsenat
...818 Abs. 2 BGB in Betracht kommt. Damit scheidet auch der vom Kläger geltend gemachte weitere Zahlungsanspruch von 5.546,88 € bzw. hilfsweise 2.399,20 € aus. 7Nach 816 Abs. 1 Satz 1 BGB hat ein Nichtb...
REWIS RS 2021, 70