2. November 2005 3. Kammer
...81 ArbGG zulässig. Zwischen den Beteiligten ist eine betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheit, nämlich die zutreffende Eingruppierung der vier vorgenannten Arbeitnehmer nach § 99 BetrVG streitig. 5...
REWIS RS 2005, 1043