5. März 2015
Amtsgericht am Sitz des Notars zuständig für Ordnungsmittelandrohung bei notarieller Unterlassungserklärung
...796b ZPO), wird nicht bedacht, dass es dort erst um die Schaffung eines Vollstreckungstitels geht, der bei notariellen Urkunden wie der gegenständlichen (siehe § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) aber bereits vor...
REWIS RS 2015, 14449