21. Juli 2022 5. Strafsenat
...78b Abs. 1 Nr. 2 GVG für die hier zu treffende Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gem. § 57 Abs. 1 StGB zuständig. Etwas anderes ergibt sich nicht daraus, dass im Falle der...
REWIS RS 2022, 4283
21. Juni 2016 4. Strafsenat
...78b Abs. 1 Nr. 1 GVG berufen. Zwar hat sie keine Entscheidung über die Aussetzung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung getroffen. Über den Wortlaut...
REWIS RS 2016, 9558