22. November 2001 28. Zivilsenat
...784 ZPO) auf die Haftungsbeschränkungen gemäß §§ 1489, 1480, 1504, 1629 a, 2187 BGB anzuwenden sind. Die Aufzählung der Anwendungsfälle ist nicht abschließend gemeint, sondern sollte die dem Gesetzgeb...
REWIS RS 2001, 489