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Amtl. AZ: VII ZR 100/19 | REWIS RS | Papierfundstelle | ECLI | RCN

Glossar
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Bundesgerichtshof: IX ZB 128/10

21. Juli 2011 9. Zivilsenat

Insolvenzverfahren: Beschlussaufhebungsverfahren für nichtige Beschlüsse der Gläubigerversammlung


...78 Rn. 3; Kübler in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2006, § 78 Rn. 5; MünchKomm-InsO/Ehricke, 2. Aufl., § 78 Rn. 10; Nerlich/Römermann/Delhaes, InsO, 2008, § 78 Rn. 3; Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 78 Rn...

REWIS RS 2011, 4441

Bundesgerichtshof: IX ZB 128/10

21. Juli 2011 IX. Zivilsenat

...78 Rn.3; Kübler in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2006, §78 Rn.5; MünchKomm-InsO/Ehricke, 2.Aufl., §78 Rn.10; Ner-lich/Römermann/Delhaes, InsO,2008, §78 Rn.3; Uhlenbruck, InsO, 13.Aufl., §78 Rn.8; FK-Ins...

REWIS RS 2011, 4470

Bundesgerichtshof: IX ZB 64/10

21. Juli 2011 9. Zivilsenat

Insolvenzverfahren: Anfechtbarkeit eines Beschlusses der Gläubigerversammlung über einen Antrag auf Aufhebung der Eigenverwaltung


...78 InsO zu. Das Interesse der Gläubiger, dass durch die Eigenverwaltung geringere Kosten für die Masse entstehen, sei kein durch § 78 InsO geschütztes Interesse. Eine Verletzung des durch § 78 InsO ge...

REWIS RS 2011, 4519

Bundesgerichtshof: IX ZB 64/17

28. Mai 2020 9. Zivilsenat

Insolvenzverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Beschlussaufhebung bei mehrheitlich ablehnender Beschlussfassung der Gläubigerversammlung


...78 InsO schafft ein "Veto-Recht" für die in Abs. 1 der Vorschrift genannten Gläubiger und den Insolvenzverwalter (vgl. MünchKomm-InsO/Ehricke/Ahrens, 4. Aufl., § 78 Rn. 1). Das Recht ist par...

MDR 2020, 1085WM2020,1438REWIS RS 2020, 725

Bundesgerichtshof: IX ZB 104/07

20. März 2008 IX. Zivilsenat

...78 InsO nicht unmittelbar anzuwenden ist, wenn ein Gläubiger - wie hier - die Nichtigkeit eines Beschlusses der Gläubigerversammlung geltend macht. Eine nochmalige förm-liche Beanstandung analog § 78 ...

REWIS RS 2008, 4864

Bundesgerichtshof: IX ZB 64/10

21. Juli 2011 IX. Zivilsenat

...78InsO zu. Das Interesse der Gläubiger, dass durch die Eigenverwaltung geringere Kosten für die Masse ent-stehen, sei kein durch §78InsO geschütztes Interesse. Eine Verletzung des durch §78 InsO gesch...

REWIS RS 2011, 4516

Bundesgerichtshof: IX ZR 260/15

16. November 2017 9. Zivilsenat

Insolvenzverfahrenseröffnung: Aufhebung von Beschlüssen der Gläubiger einer Schuldverschreibung; Zulässigkeit eines Opt-in-Beschlusses über die Anwendung des …


...78 abgedruckt ist, ausgeführt:6 Die Anfechtungsklage nach § 20 Abs. 1 Satz 1 SchVG 2009 sei nicht statthaft, weil diese Regelung auf die von dem Kläger erworbenen Schuldverschreibungen ...

MDR 2018, 231-232WM2018,42REWIS RS 2017, 2181

Bundesgerichtshof: IX ZR 260/15

16. November 2017 IX. Zivilsenat

...78Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners ge-fasste Beschlüsse der Gläubiger einer Schuldverschreibung können nur durch das Insolvenzgericht aufgehoben werden.SchVG § 2...

REWIS RS 2017, 2195

Bundesgerichtshof: IX ZB 530/02

17. Juli 2003 IX. Zivilsenat

...78 Abs. 1Der Beschluß der ersten Gläubigerversammlung zur Wahl eines anderen Insolvenz-verwalters kann nicht im Verfahren nach § 78 Abs. 1 InsO angefochten werden.BGH, Beschluß vom 17. Juli 2003 - IX ...

REWIS RS 2003, 2234

Bundesgerichtshof: IX ZB 30/10

30. Juni 2011 9. Zivilsenat

Insolvenzverfahren: Zurückweisung eines Insolvenzplans durch das Insolvenzgericht


...78 InsO entsprechend anzuwenden sei (vgl. Pape/Uhlenbruck/Voigt-Salus, Insolvenzrecht, 2. Aufl., Kap. 16 Rn. 59), führt die Rechtsbeschwerde nicht aus. Allein der Hinweis, dass es möglicherweise Aufsi...

REWIS RS 2011, 5207

Bundesgerichtshof: IX ZB 30/10

30. Juni 2011 IX. Zivilsenat

...78 InsO entsprechend anzuwenden sei (vgl. Pape/Uhlenbruck/Voigt-Salus, Insolvenzrecht,2.Aufl.,Kap.16 Rn.59), führtdie Rechtsbeschwerde nicht aus. Allein der Hinweis, dass es möglicherweise Aufsichtmaß...

REWIS RS 2011, 5243

Bundesgerichtshof: IX ZB 223/07

20. Mai 2010 9. Zivilsenat

Vereinfachtes Insolvenzverfahren: Rechtsschutz bei behaupteter Verletzung eines Stimmverbots nach Beendigung der Gläubigerversammlung


...78 Abs. 1 InsO ist die Beschlussaufhebung zudem nur für den bezeichneten Inhaltsmangel vorgesehen. Die Vorschrift und die bei einem hiernach aufgehobenen Beschluss der Gläubigerversammlung gemäß § 78 ...

REWIS RS 2010, 6467

Bundesgerichtshof: IX ZB 223/07

20. Mai 2010 IX. Zivilsenat

...78 Abs. 1 InsO ist die Beschlussaufhebung zudem nur für den bezeichneten Inhaltsmangel vorgesehen. Die Vorschrift und die bei einem hier-nach aufgehobenen Beschluss der Gläubigerversammlung gemäß § 78...

REWIS RS 2010, 6470

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