21. Juli 2011 IX. Zivilsenat
...78 Rn.3; Kübler in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2006, §78 Rn.5; MünchKomm-InsO/Ehricke, 2.Aufl., §78 Rn.10; Ner-lich/Römermann/Delhaes, InsO,2008, §78 Rn.3; Uhlenbruck, InsO, 13.Aufl., §78 Rn.8; FK-Ins...
REWIS RS 2011, 4470
20. März 2008 IX. Zivilsenat
...78 InsO nicht unmittelbar anzuwenden ist, wenn ein Gläubiger - wie hier - die Nichtigkeit eines Beschlusses der Gläubigerversammlung geltend macht. Eine nochmalige förm-liche Beanstandung analog § 78 ...
REWIS RS 2008, 4864
21. Juli 2011 IX. Zivilsenat
...78InsO zu. Das Interesse der Gläubiger, dass durch die Eigenverwaltung geringere Kosten für die Masse ent-stehen, sei kein durch §78InsO geschütztes Interesse. Eine Verletzung des durch §78 InsO gesch...
REWIS RS 2011, 4516
17. Juli 2003 IX. Zivilsenat
...78 Abs. 1Der Beschluß der ersten Gläubigerversammlung zur Wahl eines anderen Insolvenz-verwalters kann nicht im Verfahren nach § 78 Abs. 1 InsO angefochten werden.BGH, Beschluß vom 17. Juli 2003 - IX ...
REWIS RS 2003, 2234
30. Juni 2011 IX. Zivilsenat
...78 InsO entsprechend anzuwenden sei (vgl. Pape/Uhlenbruck/Voigt-Salus, Insolvenzrecht,2.Aufl.,Kap.16 Rn.59), führtdie Rechtsbeschwerde nicht aus. Allein der Hinweis, dass es möglicherweise Aufsichtmaß...
REWIS RS 2011, 5243
20. Mai 2010 IX. Zivilsenat
...78 Abs. 1 InsO ist die Beschlussaufhebung zudem nur für den bezeichneten Inhaltsmangel vorgesehen. Die Vorschrift und die bei einem hier-nach aufgehobenen Beschluss der Gläubigerversammlung gemäß § 78...
REWIS RS 2010, 6470